Mercor S.A. startet in eine neue Entwicklungsphase

Seit über 35 Jahren setzt Mercor S.A. Standards im Brandschutz in Polen und Europa. Das von Grund auf aufgebaute Unternehmen hat sich zu einem der Marktführer im Bereich Brandschutzlösungen entwickelt und liefert Systeme, die Leben und Sachwerte in Tausenden von Gebäuden auf dem gesamten Kontinent schützen. Dieses Erbe basiert auf soliden Fundamenten und einem zukunftsorientierten Ansatz, der der Branche voraus ist.

Ein neues Kapitel dieser Geschichte beginnt mit der strategischen Investition der Kingspan Group, einem weltweit führenden Anbieter von Dämmtechnologien und ganzheitlichen Systemlösungen für Gebäude. Am 1. Oktober 2025 wurde die Transaktion abgeschlossen, im Rahmen derer Kingspan den Geschäftsbereich der natürlichen Entrauchung (Schwerkraftentrauchung) sowie der Brandlüftung einschließlich der Marke Mercor übernommen hat, die künftig auf internationalen Märkten weiterentwickelt wird. Die Marke Mercor behält dabei ihre über Jahrzehnte aufgebaute Identität und ihre Werte bei.

Die verbleibenden Geschäftsbereiche der Gruppe werden von der mcr S.A. fortgeführt und weiterentwickelt – einem Unternehmen, das auf der langjährigen Erfahrung von Mercor basiert und nun unter einer neuen Marke mit eigener Strategie und ambitionierten Zielen im Einklang mit den Herausforderungen des modernen Bauwesens tätig ist.

Dem Abschluss der Transaktion ging am 1. Oktober 2025 der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vorvereinbarung über den Verkauf von Anteilen an Gesellschaften der MERCOR-Gruppe voraus, die ursprünglich am 22. November 2024 zwischen der Gesellschaft und Kingspan société à responsabilité limitée („Investor“), einer Tochtergesellschaft der Kingspan Group Plc („Vereinbarung“), geschlossen wurde. Auf Grundlage dieser Zusatzvereinbarung wurden neben dem Investor auch weitere Tochtergesellschaften der Kingspan Group Plc – nämlich Kingspan Holdings Spain S.L.U. sowie Kingspan Water & Energy sp. z o.o. – zu Vertragsparteien. Die Zusatzvereinbarung ändert zudem die in der Vereinbarung festgelegte Methode zur Berechnung des Kaufpreises für die Anteile an den von der Transaktion umfassten Tochtergesellschaften der MERCOR-Gruppe.

Gemäß der Vereinbarung ist der Investor verpflichtet, der Gesellschaft einen Kaufpreis von bis zu 420 Mio. PLN für die Anteile an den von der Transaktion betroffenen Tochtergesellschaften der MERCOR zu zahlen. Ein Teil dieses Kaufpreises in Höhe von bis zu 90 Mio. PLN ist aufgeschoben und abhängig vom Erreichen bestimmter Schwellenwerte der konsolidierten EBITDA für den Zwölfmonatszeitraum endend am 31. März 2026, die durch diese Gesellschaften erwirtschaftet wird.

Nach Erreichung der Ziel-EBITDA erhält MERCOR den entsprechenden Anteil des aufgeschobenen Kaufpreises, abhängig davon, um welchen Betrag die EBITDA den festgelegten Schwellenwert übersteigt, unter Berücksichtigung der zwischen den Parteien vereinbarten Multiplikatoren, jedoch maximal 90 Mio. PLN. Sollte die EBITDA den in der Vereinbarung (in der durch die Zusatzvereinbarung geänderten Fassung) festgelegten Schwellenwert nicht überschreiten, erhält die Gesellschaft keine zusätzliche Zahlung aus dem aufgeschobenen Kaufpreis.